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   VG Chemnitz, 12.04.1995 - 4 K 2271/94   

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VG Chemnitz, 12.04.1995 - 4 K 2271/94 (https://dejure.org/1995,5979)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 12.04.1995 - 4 K 2271/94 (https://dejure.org/1995,5979)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 12. April 1995 - 4 K 2271/94 (https://dejure.org/1995,5979)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klagebefugnis; Kommune; Anfechtungsklage; Insichprozeß; Rechtsschutzbedürfnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VG Chemnitz, 12.04.1995 - 4 K 2271/94
    Die Sasbach-Wyhl-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.1982 (in NJW 1982, S. 2173 ff.) habe ausdrücklich offengelassen, ob sich eine Gemeinde in außergewöhnlichen Sonderfällen auf den Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG berufen könne.

    Denn selbst wenn dies der Fall sein sollte, so schützt dieses Grundrecht jedenfalls nicht das Privateigentum, sondern das Eigentum Privater (vgl. BVerfGE 61, 82, 109).

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus VG Chemnitz, 12.04.1995 - 4 K 2271/94
    Die Klägerin ist als Selbstverwaltungskörperschaft hingegen selbst Träger öffentlicher Gewalt und insofern Teil des Staates (vgl. BVerfGE 21, 362, 370).

    Denn vorliegend ist verfügungsberechtigt eine Selbstverwaltungskörperschaft, die im Verhältnis zum Bürger immer als Teil des Staates auftritt (vgl. BVerfGE 21, 362, 370).

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Auszug aus VG Chemnitz, 12.04.1995 - 4 K 2271/94
    Allerdings fehlt für deren Zulässigkeit regelmäßig die Klagebefugnis (vgl. BVerwGE 36, 192, 199; BVerwG, Urteil vom 29.06.1983, in NVwZ 1983, S. 610).
  • BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvR 708/65

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Verletzung von Rechtssätzen mit Reflexwirkung

    Auszug aus VG Chemnitz, 12.04.1995 - 4 K 2271/94
    Entscheidend ist, ob eine Norm dem Schutz des Betroffenen zu dienen bestimmt ist und die Förderung seiner Interessen nicht lediglich als Rechtsreflex zur Folge hat (vgl. BVerfGE 31, 33, 39).
  • BFH, 09.10.1985 - II R 204/83

    Steuerverwaltungsakt - Fiskus - Rechtsweg

    Auszug aus VG Chemnitz, 12.04.1995 - 4 K 2271/94
    Auch aus der in Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 82 Abs. 2 Satz 1 und 84 der SächsVerf, die keine über Art. 28 Abs. 2 GG hinausgehende Gewährleistung enthält, verfassungsrechtlich verbürgten Selbstverwaltungsgarantie ergibt sich kein Klagerecht der drittbetroffenen Gemeinde in dreipoligen Rechtsverhältnissen der vorliegenden Art. Die anderslautende Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH, Urteil vom 09.10.1985, in NVwZ 1986, S. 512) betrifft dagegen zweipolige Rechtsverhältnisse.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1986 - 1 S 232/86

    Keine Klage einer Gemeinde gegen melderechtliche Feststellung

    Auszug aus VG Chemnitz, 12.04.1995 - 4 K 2271/94
    Bei Eingriffen in den Bereich der übertragenen Aufgaben kann die Gemeinde daher in aller Regel weder Anfechtungs- noch Verpflichtungsklage erheben (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.1986 in NVwZ 1987, S. 512).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72

    Unzulässige Klage einer Stadt gegen eigenes Organ

    Auszug aus VG Chemnitz, 12.04.1995 - 4 K 2271/94
    Vielmehr handelt es sich hier um eine Anfechtungsklage, deren Zulässigkeit wie bei jeder anderen Anfechtungsklage nach den Vorschriften der VwGO zu beurteilen ist (vgl. BVerwGE 45, 207, 209 f.).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 38.93

    Offene Vermögensfragen - Unredlichkeit - Restitutionsausschluß -

    Auszug aus VG Chemnitz, 12.04.1995 - 4 K 2271/94
    Ein Privater, der in redlicher Weise zu DDR-Zeiten persönliches Grund- oder Gebäudeeigentum erworben hat, darf sich darauf verlassen, daß er dieses heute auch behalten darf, wenn damals "alles mit rechten Dingen zugegangen war" oder er zumindest davon ausgehen konnte (vgl. aus der Rechtsprechung des BVerwG nur: Urteil vom 13.10.1994 - Az.: 7 C 38.93 - in ZOV (1) 1995, S. 46 ff.).
  • VG Chemnitz, 29.11.1995 - 4 K 1275/92
    Mit Schreiben des Gerichts vom 15.08.1995 ist den Verfahrensbeteiligten unter Hinweis auf die Urteile der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 15.03.1995 (Az.: 4 K 3988/93) und 12.04.1995 (Az.: 4 K 2271/94) mitgeteilt worden, daß nach Auffassung der Kammer einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft in Verfahren nach dem Vermögensgesetz aus ihrer Stellung als Verfügungsberechtigter bzw. Eigentümerin mittels Zuordnungsbescheid keine Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO zukomme und eine Klage mithin unzulässig wäre.
  • VG Schwerin, 03.08.1995 - 3 A 295/93

    Anspruch einer Gemeinde auf Rückübertragung eines Grundstücks; Klagebefugnis

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